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(19.09. – 21.09.18)
Verfrühtes Weihnachtsgeschenk
Wieder zurück in Almaty führt uns der Weg zuerst zum European Backpackers Hostel, wohin wir unser Packet aus der Schweiz liefern lassen wollten. Voller Erwartungen stehen wir vor dem Inhaber. Leider macht sich gleich Enttäuschung breit, das Packet ist noch nicht eingetroffen. Die Trackingnummer lässt uns auch im Stich: seit zwei Wochen steht, dass das Packet ins Zielland transportiert wird. Wir setzen unseren Freund darauf an, bei DHL Deutschland nachzufragen, ob es schon neuere Informationen gibt. Tatsächlich sollte das Packet schon einen Tag zuvor im Zielland eingetroffen sein. Aber mit Schrecken müssen wir feststellen, dass die Adresse auf dem Packet lautet: Almaty in Kirgistan (anstelle Kasachstan). Nun wissen wir nicht, in welches Land es nun gesendet wurde. Eigentlich wurde der Fehler einen Tag nach der Aufgabe bemerkt und elektronisch angepasst, trotzdem wissen wir nicht, wo es steckt. Wir versuchen es auch auf der dem Hostel nächstgelegenen Poststelle, wo wir jedoch die ernüchternde Antwort erhalten, dass wir viel zu früh seien, es dauere ungefähr vier Wochen – DHL redet von 8-15 Werktagen. Aufgeben werden wir jedoch nicht, doch die beiden nächsten Tage bringen keine guten Neuigkeiten hervor. Das Packet soll nun in Kasachstan angekommen sein, hängt aber im Zoll fest, gemäss Auskunft der DHL in Deutschland. Uns schwant böses. Maximal noch einen weiteren Tag (Samstag) warten wir ab, dann fahren wir los. Unsere Autoversicherung läuft am Montag aus und da wollen wir an der russischen Grenze stehen.
Am Ende hat es sich gelohnt, noch einen Tag zu warten. Samstag morgen finden wir auf der Sendungsverfolgungs-Seite der kasachischen Post einen neuen verheissungsvollen Eintrag: Packet wurde an die Hauptpost in Almaty weitergegeben. Wir packen alles zusammen, duschen, gehen Einkaufen und hoffen, dass in dieser Zeit ein neuer Status erscheint. Siehe da, ein paar Stunden später ist das Packet in der Poststelle 51 eingetroffen und liegt in der Reihe 6; Box 303 zur Abholung bereit. Wir verabschieden uns von Andras und Josie, deren Bus leider auch zwei Wochen später noch nicht fahrbereit ist und hoffen, die beiden auf unserem späteren Weg nochmals zu treffen.
Erfolgreich können wir unser Packet in der Poststelle 51 in Empfang nehmen. Es fühlt sich an wie ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk. Zwar war nicht wirklich etwas wichtiges oder dringendes darin (Wassersäcke, Karten, Relais, Schrauben, etc.), trotzdem sind wir froh, dass es angekommen ist und wir es uns nicht durch die halbe Welt nachschicken lassen müssen. Befreit von dieser Ungewissheit, wo das Packet steckt, können wir Almaty nun um ein Problem weniger verlassen, aber nicht ohne vorher noch einen kurzen Halt beim Hostel einzulegen und die frohe Nachricht dem Besitzer mitzuteilen. Dann können wir definitiv Richtung Grenze losfahren.
Die ganze Geschichte rund um die „Convention on Road Traffic Geneva“ von 1949
Wer nun glaubt, das Packet sei ein Stressfaktor gewesen, der warte kurz ab. Denn dieses Problem ist nach dem ersten Tag in den Hintergrund gerückt und wurde zu einem winzigen aber lästigen. Eine Woche zuvor haben wir nämlich die Autofähre von Wladiwostok nach Südkorea bei DBS Ferry reserviert. Zwischenzeitlich hat uns die Ansprechperson die E-Tickets für uns als Passagiere zugesandt, jedoch kein Wort über unser Auto verloren. Wir fragten also beim nächsten Mal gutes Internet nach, was das Auto verschiffen denn kostet und ob dies auch reserviert wurde. Daraufhin haben wir die Frage erhalten, in welchem Land das Auto registriert sei. Und gleich noch die für uns so vernichtende Antwort: Da die Schweiz nicht bei der „Convention on Road Traffic, Geneva“ aus dem Jahre 1949 mitmache, sind Autos mit Schweizer Kennzeichen in Südkorea nicht erlaubt für den temporären Import. Unsere Antwort, wir reisen mit einem Carnet de Passage, ausgestellt durch den TCS, wird auch nicht für einen temporären Import unseres Autos akzeptiert.
Ungläubig schauen wir uns an: Genf liegt in der Schweiz und wir sollen bei diesem Abkommen nicht mitmachen? Irgendwie erscheint uns dies nicht möglich zu sein. Wir begeben uns also auf Informationssuche im Internet zu dieser Convention aus dem vorherigen Jahrhundert. Wir finden heraus, dass die Schweiz das Abkommen zwar unterzeichnet, aber nie ratifiziert, also in Kraft gesetzt, hat. Dies wird uns auch vom TCS bestätigt, welchen wir anfragen, ob er dazu mehr Informationen besitzt. Der TCS hat bereits 2014/2015 mehrere Anfragen an den koranischen Zoll gestellt (diese konnten wir auf der Homepage des Zolls finden), ob und wie es möglich ist, ein Schweizer Fahrzeug temporär zu importieren. Leider hat der TCS keine neueren Informationen, ausser das es mehreren Schweizern schon möglich war, ihr Auto nach Korea mitzunehmen, dazu einen Link eines weiteren Schweizer Fragestellers auf dem Zollportal. Aber aus der Antwort des koreanischen Zolls werden wir nicht so ganz schlau. Für uns klingt es, wie wir alle Vorgaben erfüllen würden für einen temporären Import. Dürfen wir dann das Auto grundsätzlich mitnehmen, aber nicht auf Koreas Strassen damit herumfahren? Wir stellen zwei Anfragen an koreanische Zollabwicklungs-Agenturen und eine an den koreanischen Automobilclub, ob es irgend eine Möglichkeit gibt, das Auto doch noch nach Südkorea verschiffen zu können. Leider haben wir bis heute keine Antworten erhalten.
Wir finden auch heraus, dass eine weitere „Convention on Road Traffic“ aus dem Jahre 1968 existiert – aus Wien. Diese hat die Schweiz unterzeichnet und ratifiziert. Südkorea jedoch nicht, zwar unterschrieben aber nicht ratifiziert, also nicht in Kraft gesetzt. Es existiert also kein Übereinkommen zwischen der Schweiz und Korea zum Strassenverkehr. In derselben Situation befindet sich von den grossen europäischen Staaten nur noch Deutschland. Wäre unser Auto also z.B. in Holland oder Österreich eingelöst, hätten wir absolut kein Problem, dieses in Korea einzuführen. Die Schweiz ist ein fortschrittlich entwickeltes Land, die Fahrausbildung ist gut (Autofahren dürfen wir in Korea), die Autos entsprechen dem Sicherheitsstandard und wir sind gleich wie unsere Nachbarstaaten, trotzdem dürfen wir unser Auto aufgrund eines 70-jährigen Abkommen nicht mitnehmen. Und das Beste: Terry ist ein Südkoreaner! Wir wissen wirklich nicht, ob wir an diesem Tage weinen oder lachen sollen ab dieser kuriosen Situation!
Wir finden mehrere Schweizer, die in den vergangenen zwei Jahre mit Schweizer Kennzeichen in Südkorea unterwegs waren und fragen nach, wie sie das geschafft haben: bei einem war es (noch) kein Problem, die Zöllner wussten es wohl nicht, eine Antwort ist noch ausstehen und einer war Anfangs Jahr da, aber wohl der letzte Schweizer, den sie mit Schweizer Nummernschild reingelassen haben. Irgendwie konnte er sich herausreden, jedoch ist es zwischenzeitlich bis zu allen Stellen durchgesickert, dass Schweizer Autos nicht erlaubt sind, so dass dies nun auch die Fähr-Gesellschaft ablehnt. Ein Schlupfloch wäre, Nummernschilder aus einem anderen europäischen Land zu haben, welches das Abkommen aus 1949 mitunterzeichnet hat. Diese Möglichkeit ist für uns zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht machbar.
Wir versuchen es mit einer Anfrage bei der Fähre, unser Auto nach Japan zu schiffen, da Südkorea nur ein Zwischenhalt auf der Fährroute darstellt. Aber auch hier die niederschmetternde Antwort: die Abklärung unserer Ansprechperson beim japanischen Automobilclub hat ergeben, dass sie bis anhin Carnets aus allen Ländern authentifiziert haben, Länder welche das Abkommen 1949 nicht unterzeichnet haben, jedoch verpflichtet sind, das Auto in Japan zu registrieren, um damit herumfahren zu können. Nun gab jedoch eine Fall, bei dem dies nicht befolgt wurde und der Zoll fand dies bei der Ausreise heraus, weshalb der japanische Automobilclub nun weitere Authentifizierungen ablehnt. Die Zollabfertigung mit Carnet in Sakaiminato ist daher nicht möglich. Wie Südkorea hat Japan nur das Abkommen aus dem Jahre 1949 unterzeichnet und nicht jenes aus 1968 wie die Schweiz. Wir haben also in beiden Ländern dieselbe Situation.
Aufgrund dieser Situation liegt unser ursprünglicher Plan über Südkorea zu reisen und dort genügend Zeit zu haben, um unser Auto für Australien zu putzen, in einem kleinen Scherbenhaufen. In diesen zwei Tagen geistern viele verschiedene Ideen durch unsere beider Köpfe: in die Mongolei fahren und wieder zurück nach Kirgistan, um das Auto dort vorübergehen stehen zu lassen (für ein Jahr in der russischen Zollunion möglich), in die Mongolei fahren und dort das Auto vorübergehen stehen lassen (auch hier für ein Jahr möglich), zurück in die Schweiz fahren – bei allen Idee würden wir uns ein Auto in Australien kaufen, das Auto wie geplant nach Wladiwostok fahren, dort stehen lassen, ausreisen, ein neues Russland-Visum für 30 Tage beantragen und dann putzen und direkt nach Australien verschiffen, schneller als geplant nach Wladiwostok fahren, Auto putzen, Auto verschiffen und das alles bis spätestens 03. Dezember, denn dann läuft unser Visum aus. Wie ihr seht, waren wir sehr kreativ!
Unser Zweitplan, wenn Terry wirklich nicht nach Südkorea darf (wie es zur Zeit steht) sieht nun vor, dass wir schneller nach Wladiwostok fahren und unser Auto von dort direkt nach Australien verschiffen. Unsere beiden Tage in Almaty mit gutem Internet sehen nun wie folgt aus: Erfahrungsberichte für das Verschiffen nach Australien und entsprechende Verschiffungsagenturen suchen und Offerten einer Verschiffung für Ende November einholen und dann heisst es abwarten auf deren Antwort. Zusätzlich beantragen wir unser Australien Visum, welches wir ja noch gar nicht haben. Hier müssen wir leider ein weitere kleiner Rückschlag in Kauf nehmen: die Schweiz nimmt nicht am Work and Travel Programm teil, weshalb wir kein solches Visum beantragen können und es nun mit einem normalen Touristenvisum versuchen. Mit diesem dürfen wir in Australien keiner bezahlten Arbeit nachgehen, nur freiwilliger. Zum Glück kann man mittlerweile den Visumsantrang online und somit aus jeder Ecke der Welt mit Internet ausfüllen. Das Programm ist ziemlich einfach, die 20 Seiten Fragen benötigen jedoch je Visumsantrag über eine Stunde, um diese vollständig, korrekt und wahrheitsgetreu zu beantworten. Bis zu vier Wochen kann die Bearbeitung des Antrags dauern. Auch hier heisst es nun abwarten und hoffen, dass unser Traum eines einjährigen Touristenvisums in Erfüllung geht.
Die beiden Tage in Almaty im Hostel haben wir also damit verbracht, Lösungen zu finden, neue Pläne zu schmieden, Informationen zu suchen, Anfragen zu schreiben und nebenbei auf ein Packet zu warten. Dazwischen war auch genügend Zeit, um noch einzukaufen – gefunden wurde ein Supermarkt westlicher eingerichtet als bei uns mit vielen Edeka und Gut&Günstig Produkte aus Deutschland. Unglaublich wir fanden sogar Auffüllpackungen für Aromat, Bratensauce (steht seit Georgien auf unserer Einkaufsliste :D) und unser geliebtes Caotina, um morgens wieder eine geniessbare Schokolade zu trinken. Wir fühlen uns wie im Schlaraffenland, aber da es alles Importprodukte und damit teuer sind, beschränken wir uns nur auf das nötigste, was wir tatsächlich schon länger vermissen. Unsere Ausbeute: